Korrektionsschutzbrille

Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Korrektions- und Schutzbrille. Sie schützen als Arbeitsschutzbrillen nicht nur die Augen, sondern sind zugleich eine Sehhilfe, weil das Brillenglas eine dioptrische Wirkung hat und damit eine Fehlsichtigkeit wie Kurzsichtigkeit (Myopie), Astigmatismus oder Weitsichtigkeit (Hyperopie) korrigiert.

Hinsichtich der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber steht der Schutzfaktor einer Korrektionsschutzbrille im Vordergrund: der Arbeitgeber ist gesetzliche nur verpflichtet, eine Schutzbrille zu bezahlen - nicht jedoch den individuellen Sehstärken-Anteil des Glases. Die Krankenkasse zahlt schon lange nichts mehr hinzu, zumal für die "Zweitbrille".

Korrektionsschutzbrille von Uvex
Korrektionsschutzbrille von Uvex, Vollsichtschutz mit Sehstärke zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit (z.B. Kurzsichtigkeit) (Bildquelle)

Arbeitsschutzbrillen mit Sehstärke

Für Brillenträger stellt sich ein Problem: Sie brauchen entweder eine Schutzbrille, die man über der eigenen Brille tragen kann. Oder sie brauchen eine Schutzbrille mit Korrekturgläsern. Ohne Korrekturgläser, also ohne korrigierende Sehstärke, sind sie deutlich günstiger. Allerdings muss die Schutzbrille dann sehr groß sein, damit sie über der Korrekturbrille getragen werden kann. Man nennt diese großen Schutzbrillen auch "Überbrille", "Korbbrille" oder "Gesichtsvisier". In manchen Fällen ist das jedoch unpraktisch. Daher gibt es für Brillenträger spezielle Schutzbrillen, die man über der Korrektionsbrille tragen kann. Man spricht hierbei von einer Korrektionsschutzbrille.

Hat man ein Anrecht auf eine Korrektionsschutzbrille?

Laut der DGUV Regel 112-192 ("Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz") der "Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft" sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet. Kombinationen von handelsüblichen Korrekturbrillen mit Korb- oder Überbrillen neigen außerdem zum Beschlagen und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher sind solche Kombinationen nur eingeschränkt geeignet, hier sollten Korrektionsschutzbrillen verwendet werden. Unter Ziffer 3.2.2.2 Korrektionsschutzbrillen der DGUV Regel 112-192 wird darauf hingewiesen, dass Korrektionsschutzbrillen  erfahrungsgemäß von den betroffenen Versicherten problemlos getragen und darüber hinaus regelmäßig besser gepflegt werden. In der Anschaffung ist dieser Augenschutz zwar teurer, dies gleicht sich allerdings in fast allen Fällen durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus.

Welche Schutzbrille geeignet ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Überbrille: Schutzbrille von Uvex
Überbrille: Schutzbrille von Uvex, die über der Brille getragen wird (Bildquelle)

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nur dazu verpflichtet, eine geeignet "Schutzbrille" zur Verfügung zu stellen (z.B. eine einfache Überbrille). Das beinhaltet leider nicht die Sehstärke bzw. die Korrektionsgläser. Es gibt zwar eine Reihe von Initiativen, die das Ziel haben, dass der Arbeitgeber die Kosten für eine Korrektionsschutzbrille in Gänze übernehmen muss. Hauptargumente hierfür sind, dass ein Arbeitnehmer diese Brille dann nicht nur sorgfältiger behandelt, sondern sie vor allem auch wesentlich zuverlässiger nutzt. Allerdings ist das noch nicht gesetzlich verankert.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Korrektionsschutzbrille braucht, übernimmt der Arbeitgeber den Kostenanteil für den "Schutz-Anteil" (in der Regel das Gestell), und der Arbeitnehmer muss die Kosten für die Gläser übernehmen (was im Einzelfall wirklich teuer sein kann).

Allerdings sind auch manche Arbeitgeber bereit, die gesamten Kosten für eine Korrektionsschutzbrille zu übernehmen. Das kann man nur in einem Gespräch klären ...

Bezüglich der Kosten weisen wir die FAQs des Sachgebietes Augenschutz der DGUV hin, insbesondere folgende FAQs:

"Müssen Unternehmen Korrektionsschutzbrillen zur Verfügung stellen?":
Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Schutz- und Korrektionsbrille. Der Unternehmer ist lediglich verpflichtet, die Kosten für den Schutzanteil einer derartigen Brille zu übernehmen. Viele Unternehmer stellen fehlsichtigen Mitarbeitern Korrektionsschutzbrillen aus verschiedenen Gründen zur Verfügung. So werden Korrektionsschutzbrillen von den Benutzern tatsächlich ständig getragen (nach einer finnischen Studie werden Korrektionsschutzbrillen bis zu 6 Mal länger getragen als normale Schutzbrillen), so dass sich tatsächliche Kostenvorteile bei der Anschaffung von Korrektionsschutzbrillen ergeben können. Außerdem dürfte die Qualität der erbrachten Arbeit besser sein als beim gleichzeitigen Tragen von Korrektionsbrille mit Überbrille. 

"Müssen Krankenkassen Korrektionsschutzbrillen bezahlen?":
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlen seit einigen Jahren keine sog. Zweitbrille mehr. Um eine Zweitbrille handelt es sich auch bei der Korrektionsschutzbrille, so dass Korrektionsschutzbrillen entweder auf freiwilliger Basis durch den Unternehmer komplett bezahlt werden oder sich Unternehmer/Mitarbeiter die Kosten teilen müssen.

Soweit möglich sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung Regelungen zur Kostenübernahme für Korrektionsschutzbrillen treffen.

Vom Mai 2017 ist die aktuelle Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zum Thema "Sehhilfen am Arbeitsplatz". Sie können das Dokument hier öffnen.

Als Alternative zur Korrektionsschutzbrille wird üblicherweise eine Überbrille verwendet, die man vor die eigentliche Brille setzt.

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